Rechtsschutz
Das Büro cooperiert mit erfahrenen und zuverlässigen Rechtsberater, die Ihnen alle Fragen zu Ihren Transaktionen mit Klarheit und Aufrichtigkeit beantworten.

Alle Immobilientransaktionen unterliegen einem festgelegten rechtlichen Rahmen.

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Die Anwesenheit eines Rechtsanwalts und Notars während des Kauf-, Verkaufs- oder ähnlichen Immobilientransaktionsgeschäften wird durch das Gesetz als optional eingestuft.

Aus diesem Grund empfehlen wir eine vollständige rechtliche Abdeckung und den Schutz durch Anwälte, die speziell im Bereich des Immobilienmarktes sehr erfahren sind. Auf diese Weise können alle Parteien der Transaktion sicher sein, dass ihre Interessen und Rechte sicher sind.

KONTROLLE DES EIGENTUMVETRAGS: ist ein Verfahren, mit dem wir sicherstellen können, dass eine bestimmte Immobilie rechtmäßig der Person gehört. Diese Inspektion geht bis zu 40 Jahren zurück und prüft die mögliche Existenz einer Hypothek. Es untersucht auch die mögliche Forderung des Eigentums durch eine natürliche oder juristische Person oder den Staat. Wir prüfen auch auf so gennante Belastungen (Hypotheken, Pränotationen, Beschlagnahmen usw).

Im falle der Erbschaft einer Immobilie, wird die Sterbeurkunde, das Erbscheinzeugnis und die Unverletzbarkeitsbescheinigung und Nicht-Annullierung der Immobilie geprüft. Wurde keine Erburkunde ausgestellt, so wird die Gemeinschaft gebeten, von der entsprechenden Gemeinde Urkunden über nahe Verwandte zu verfügung zu stellen.

Darüber hinaus werden sie aufgefordert, ein Testament, eine Bescheinigung über die Nichtstreitigkeit der Erbrechte und eine Bescheinigung über den Verzicht auf die Erbschaft zu veröffentlichen.

Wenn der Verkäufer des Grundstücks eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, wird die Bescheinigung des zuständigen Gerichts der ersten Instanz auf Konkursfreiheit geprüft, oder er hat Konkurs angemeldet oder befindet sich die Gesellschaft in einer Zwangsverwaltung wird es Ebenfalls überprüft.
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