In den letzten Jahren hat Griechenland eine Reihe von Anreizen eingeführt, um Steueransässige aus dem Ausland anzuziehen — Investoren, Rentner und Fachkräfte, die im Land tätig werden möchten.
Gemäß den Artikeln 5A, 5B und 5C des Einkommensteuergesetzes bietet der griechische Staat spezielle Steuerregelungen an, die einfach, transparent und vorteilhaft sind.

Artikel 5A – Regelung für Investoren
Gilt für vermögende Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und mindestens €500.000 investieren (in Immobilien, Unternehmen oder Fonds).
• Pauschalsteuer von €100.000 jährlich, unabhängig vom weltweiten Einkommen.
• Für jedes Familienmitglied im selben Regime zusätzlich €20.000 jährlich.
• Laufzeit bis zu 15 Jahre.
Artikel 5B – Regelung für ausländische Rentner
Richtet sich an Rentner mit ausländischem Einkommen, die ihren Wohnsitz nach Griechenland verlegen.
• Das gesamte Einkommen außerhalb Griechenlands wird mit einem festen Steuersatz von 7% besteuert.
• Laufzeit bis zu 15 Jahre.
Artikel 5C – Regelung für Arbeitnehmer und Unternehmer
Gilt für Personen, die ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen, um dort zu arbeiten oder unternehmerisch tätig zu werden.
• 50% Steuerbefreiung auf Einkünfte aus Arbeit oder Selbstständigkeit für bis zu 7 Jahre.
• Bedingungen: in 5 der letzten 6 Jahre kein Steuerresident in Griechenland gewesen und aus einem EU-Land oder einem Land mit aktivem Verwaltungsabkommen stammen.
Zusätzliche Hinweise
• Keine gleichzeitige Teilnahme an 5A und 5B, Übergang zu 5C möglich, wenn Bedingungen erfüllt sind.
• Alle drei Regelungen schaffen ein stabiles, transparentes und attraktives Steuerumfeld.
Die Regelungen im Überblick

Interessiert?
Wenn Sie Ihren Steuerwohnsitz nach Griechenland verlegen möchten oder sich über die Programme informieren wollen, wenden Sie sich an Ihren Steuer- oder Rechtsberater oder an einen unserer spezialisierten Partner.