Der Kauf einer Immobilie in Griechenland ist heute ein einfacher Vorgang ohne komplizierte Verfahren. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Schritte zur Suche und zum Erwerb einer Immobilie in Griechenland.

1. Erste Kontaktaufnahme
Die Mehrheit der interessierten Käufer sucht Immobilien auf unserer Website und kontaktiert uns per E-Mail, wobei sie ihre Suchkriterien für den Kauf der idealen Immobilie in Griechenland beschreibt. Wir erklären im Detail den Kaufprozess sowie die Gesamtkosten (Gebühren, Steuern usw.) und schlagen Immobilien vor, die den jeweiligen Bedürfnissen des Käufers entsprechen.
2. Termin & Präsentation
Wir vereinbaren das erste Treffen in unserem Büro. An diesem Punkt beantworten wir alle offenen Fragen und besprechen ausführlich die Vor- und Nachteile der einzelnen Regionen. Zudem findet ein ausführliches Gespräch über die aktuelle Marktsituation und mögliche zukünftige Entwicklungen auf Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Daten statt. Schließlich wählen wir gemeinsam die Immobilien aus, die der Käufer besichtigen möchte, und besuchen sie zusammen.
3. Angebot
Sobald ein interessierter Käufer die Immobilie seiner Wahl gefunden hat, unterbreitet er ein offizielles Angebot – in der Regel über ein Formular, das von unserem Büro bereitgestellt wird. Damit beginnt der Verhandlungsprozess mit dem Verkäufer. In den meisten Fällen sind Verkäufer bereit zu verhandeln, wenn ein vernünftiges Angebot vorliegt. Allerdings hängt der Verhandlungsspielraum von der individuellen Situation des Verkäufers ab – einige bestehen strikt auf dem ausgeschriebenen Preis.
4. Rechtliche Prüfung
Sobald eine Einigung mit dem Verkäufer erzielt wurde, muss der Käufer mit einem Anwalt zusammenarbeiten, der die Eigentumstitel im Grundbuchamt oder Katasteramt prüft. Ziel dieser Prüfung ist es, sicherzustellen, dass die Immobilie frei von Belastungen, Hypotheken, Pfändungen oder Ansprüchen Dritter ist.
5. Technische Prüfung
Dies ist kein obligatorischer Schritt und hängt vom Typ der Immobilie ab. Zum Beispiel kann ein Käufer eine technische Überprüfung durch einen Bauingenieur verlangen, wenn die Immobilie sehr alt ist oder eine Legalisierung erfordert. Die meisten Immobilien, die vor 2011 gebaut wurden, enthalten mehr Quadratmeter als gesetzlich erlaubt. Der griechische Staat erlaubt es Eigentümern jedoch per Gesetz, diese zusätzlichen Quadratmeter vor dem Verkauf zu legalisieren – für die nächsten 30 Jahre.
6. Beantragung einer Steuernummer (AFM)
Wenn die rechtliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen ist und die Immobilie verkauft werden kann, muss der Käufer eine griechische Steuernummer (AFM) beantragen – sofern er noch keine besitzt. Für die Beantragung benötigt man: 1) einen Reisepass, 2) einen Nachweis über die steuerliche Wohnsitzadresse und 3) die Benennung eines Steuervertreters (Buchhalters) in Griechenland. Die Eröffnung eines Bankkontos in Griechenland ist nicht erforderlich.
7. Anzahlung & Vorvertrag
Zu diesem Zeitpunkt sollte die Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer durch einen Vorvertrag abgesichert werden. Dieser Vertrag enthält alle Bedingungen und Voraussetzungen für den endgültigen Kaufvertrag. Die Anzahlung beträgt in der Regel 5–10 % des Kaufpreises und wird entweder direkt an den Verkäufer oder über den Makler gezahlt. Der Vorvertrag wird vom Anwalt oder Notar aufgesetzt.
8. Dokumentensammlung
Der Notar beginnt mit der Vorbereitung des endgültigen Kaufvertrags und organisiert in Zusammenarbeit mit dem Maklerbüro und dem Verkäufer die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen und Zertifikate. Dieser Prozess kann etwa zwei Monate dauern. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören: 1) eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Verkäufers, 2) eine Versicherungsbescheinigung, 3) ein Energieausweis und 4) ein Nachweis, dass keine baurechtlichen Verstöße vorliegen.
9. Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags
Der endgültige Kaufvertrag kann entweder persönlich durch den Käufer oder durch dessen Anwalt mit entsprechender Vollmacht unterzeichnet werden. Nach der Unterzeichnung meldet der Notar den Eigentumswechsel beim Grundbuchamt oder Katasteramt (je nach Region, da nicht überall ein Katasteramt existiert). Schließlich meldet der Steuerberater die neue Eigentümerschaft beim Finanzamt – innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung.